Klar, als Existenzgründer muss man anfangs erst einmal an vielen Ecken und Enden sparen. Man versucht, einiges selbst zu machen, oder spannt Freunde und Bekannte ein, die die Website und das Logo zusammenbasteln.
Leider denken viele nicht an die Risiken, die das mit sich bringt. Schnell kann das Ganze ein teurer Spaß werden, wenn es zu Abmahnungen kommt, weil Markenschutz, DSGVO, Cookie-Richtlinien und geschützte Schriften nicht beachtet wurden.
Also, dann doch besser in professionelle Beratung investieren und erfolgreich in die Selbstständigkeit starten mit Maßnahmen, die ideal zum Unternehmen passen.
Das bieten wir:
Hinweis:
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt für Websites und Apps eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Kleinunternehmen sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen. Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen, die
Darum kümmern wir uns auch.